Verborgenes Gift, verschwiegene Gefahr
Beim Verkauf eines Hauses kann sich die Asbestaltlast als kaum zu kalkulierendes Risiko herausstellen. Der Bundesgerichtshof hat dazu nun ein neues Leitsatzurteil gefällt.
Beim Verkauf eines Hauses kann sich die Asbestaltlast als kaum zu kalkulierendes Risiko herausstellen. Der Bundesgerichtshof hat dazu nun ein neues Leitsatzurteil gefällt.